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   RG, 08.07.1924 - I 309/24   

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RG, 08.07.1924 - I 309/24 (https://dejure.org/1924,501)
RG, Entscheidung vom 08.07.1924 - I 309/24 (https://dejure.org/1924,501)
RG, Entscheidung vom 08. Juli 1924 - I 309/24 (https://dejure.org/1924,501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger Angestellter der durch die strafbare Handlung geschädigten Firma ist und Anteil an ihrem Reingewinn hat, die Besorgnis der Befangenheit? 2. Zum Begriff des Mitwirkens zum Absatz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 262
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Hat der Angeklagte K. seine Unterstützung den Mitangeklagten schon vor dem Erwerb zugesagt, so hat er zu deren in der Form des Sichverschaffens begangenen Hehlerei Beihilfe geleistet (RGSt 58, 262, 263; BGH, Urteil vom 27. Juni 1962 - 2 StR 49/62; OLG Düsseldorf NJW 1947/48, 491; Ruß in LK 10. Aufl. § 259 Rdn. 29; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 259 Rdn. 36), die mit Einhaltung der Zusage auch nach dem Erwerb in täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe überging.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Für die Prüfung der Frage, ob der Tatrichter das einen Sachverständigen ablehnende Gesuch in der Hauptverhandlung mit Recht zurückgewiesen hat, gelten nach feststehender Rechtsprechung nicht die Grundsätze der Beschwerde, sondern die der Revision (RGSt 58, 262; 72, 250; BGH bei Dallinger MDR 1952, 409).

    Die späteren Urteile des Reichsgerichts, auf die im Schrifttum meist Bezug genommen wird (RGSt 58, 262; 72, 250; HRR 1940, 54), machen aber nicht die erwähnte Unterscheidung zwischen Ermessens- und Rechtsfrage, sondern nur die zwischen den tatsächlichen Grundlagen und der rechtlichen Würdigung.

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hat insbesondere nicht verkannt, daß es für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch darauf ankam, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus Grund zur Besorgnis einer Voreingenommenheit der abgelehnten Richter gegeben war (RGSt 58, 262; 72, 250/251; BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - und 1 StR 463/54 vom 3. Mai 1955).
  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 184/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Hätte er dagegen mit der Geldhingabe nicht dem Vortäter, sondern K. beim Ankauf des Pelzmantels helfen wollen, so käme nur eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Hehlerei (§§ 259, 49 StGB) in Betracht (vgl. RGSt 40, 199; 58, 262, 263; Schönke/Schröder a.a.O., Anm. 37).

    Falls sich nicht nachweisen lassen sollte, daß B. in diesem Falle seines Vorteils wegen tätig geworden ist, so könnte eine Bestrafung wegen Beihilfe zur etwaigen Hehlerei des K. in Betracht kommen (vgl. dazu RGSt 58, 262, 263; Schönke/Schröder a.a.O., Anm. 37).

  • BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54

    Rechtsmittel

    Dabei ist zu beachten, daß die Ablehnung eines Gutachters nicht schon dann unbegründet ist, wenn das Gericht ihn für nicht befangen hält oder der Sachverständige selbst sich nicht befangen fühlt; es kommt vielmehr darauf an, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Sachverständige werde ihm gegenüber nicht unbefangen sein (vgl BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - ferner RGSt 58, 262; 72, 250, 251).
  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51

    Rechtsmittel

    Dass der Angeklagte auch in den Fällen, in denen das Landgericht ein Mitwirken zum Absatz an den Viehaufkäufer E. angenommen, hat, mindestens zugleich im Interesse der Diebe tätig geworden ist (RGSt 40, 199 ff; 58, 262 f), ist den Urteilszusammenhang ausreichend au entnehmen.
  • BGH, 29.01.1960 - 2 StR 442/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Der Hinweis der Revision auf RGSt 58, 262 ist offensichtliverfehlt.
  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 492/53

    Rechtsmittel

    Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen Ob die Besorgnis begründet ist, ist darnach zu beurteilen, ob der Angeklagte bei verständiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, der Sachverständige werde bei Erstattung seines Gutachtens nicht unbefangen sein (RGSt 58, 262; 72, 250).
  • BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52

    Rechtsmittel

    Denn die Unterstützung des Erwerbers der gestohlenen Sachen lediglich bei deren Erlangung fällt nicht unter den Begriff des Mitwirkens beim Absatz; sie kann nur als Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers bestraft werden (RGSt 40, 199; 58, 262).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Schwurgericht dabei verkannt hat, dass schon die berechtigte Besorgnis der Befangenheit, vom Standpunkt des Angeklagten her gesehen, die Ablehnung rechtfertigt (§§ 74, 24 StPO, RGSt 58, 262; 72, 250).
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1060/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 49/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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